Präsentiert von

Anzeige

Stuttgart lokal

Hier gibt's Hilfe bei finanziellen Sorgen

Wer in Zahlungsschwierigkeiten gerät, tut gut daran, frühestmöglich professionelle Hilfe aufzusuchen. Denn das kann den größten Druck herausnehmen. Doch an wen sollte man sich wenden?

Example caption here
Example caption here

Können Sie Ihre monatlichen Raten nicht mehr bedienen, schleppen Sie Ihren Dispokredit von Monat zu Monat mit oder wachsen Ihnen Ihre finanziellen Sorgen über den Kopf? Dann ist es allerhöchste Zeit, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Sonja Guettat von der Verbraucherzentrale RheinlandPfalz rät dazu, bereits bei ersten Anzeichen von Zahlungs-schwierigkeiten aktiv zu werden. "Je länger ich warte, desto schwieriger werden die Probleme“, so Guettat. Wer hingegen früh Rat sucht, kann entsprechend früh Lösungen erarbeiten, die die Probleme erst gar nicht größer werden lassen.

Unternehmen aus der Region

Achtung vor unseriösen Online-Angeboten

Gute Anlaufadressen für professionelle Schuldnerberatungen sind Wohlfahrtsverbände, Kommunen und Verbraucherzentralen. Wichtig ist immer, darauf zu achten, dass die Beratungsstelle amtlich erkannt ist. Denn nur sie arbeiten regelmäßig kostenlos. Falls doch Kosten anfallen, sollte das in jedem Fall vor Beginn der Beratung geklärt werden, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.

Unternehmen aus der Region

Auf der Seite "Meineschulden.de“ können Schuldner in einem Adressverzeichnis geeignete, nahe gelegene Beratungsstellen finden. Die Webseite bietet auch Informationen darüber, wie die Schuldnerberatung abläuft.

Achtung: Gerade im Internet werben viele Anbieter mit schneller Beratung und kostenlosem Erstgespräch. Oft sind das der Bundesarbeitsgemeinschaft tung zufolge aber Lockangebote, an die teure Beratungsverträge geknüpft werden. Hier gilt es also besonders vorsichtig zu sein. 


Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig

Wird der Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung bereits bezahlt? Dann brauchen Sie keine weitere Forderung des Beitragsservices zu bedienen.

Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat muss pro Wohnung nur einmal gezahlt werden. Gerade in Wohngemeinschaften kommt es der Verbraucherzentrale Bayern zufolge aber immer mal wieder vor, dass weitere Mitbewohner Post vom Beitragsservice bekommen, obwohl ein Mitbewohner den Beitrag bereits entrichtet. Betroffene sollten sich davon nicht verunsichern lassen.

Wer zu Unrecht Post erhält, sollte vielmehr darauf reagieren, um Mahnungen zu vermeiden, rät Elisabeth Graml, Verbraucherberaterin bei der Verbraucherzentrale Bayern. “Zahlt ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag, kann man sich abmelden.“ DerBeitragsservice benötigt dafür Name und Beitragsnummer der zahlenden Person sowie die Information, dass man mit dieser zusammenwohnt.

Sozialleistungsbezieher - zum Beispiel von Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - können sich auf Antrag sogar ganz Rundfunkbeitrag befreien lassen. In einer WG aus befreiten und zahlungspflichtigen Personen muss dann aber eine der zahlungspflichtigen Personen den Beitrag übernehmen. Eine Anmeldung der Wohnung auf die befreite Person ist der Verbraucherzentrale zufolge nicht möglich. Für den Kontakt zum Beitragsservice sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ausschließlich die Webseite www.rundfunkbeitrag.de nutzen. Nur dort lassen sich An-, Ab-, Ummeldung oder Befreiung kostenfrei vornehmen. Auf ähnlich klingenden Seiten wollen Dienstleister mit den eigentlich kostenfreien Services gerne Kasse machen. tmn