Seit dem 01.01.2024 kooperiert die auf das Erbrecht spezialisierte Kanzlei von Fachanwalt Felix Dommermühl mit der traditionsreichen Kanzlei Knebl Schnaubert und Partner in Böblingen. Er ist seit 2016 Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Erbrecht. Er ist Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker u.a. Buchautor des im Walhalla Verlag erschienenen Ratgebers zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Gefahrenquelle: Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen, entweder auf Grund eines Testaments/ Erbvertrags oder von Gesetzes wegen zu Erben berufen sind.
Die gesetzlichen Regelungen, z.B. zur Klärung der Frage, wie welche Entscheidung getroffen werden muss, sind kompliziert. Es kommt hinzu, dass oft unterschiedliche Vorstellungen bestehen, wie mit dem Nachlass umgegangen werden soll. Man sollte sich daher im Vorfeld der Testamentserrichtung nicht nur darüber Gedanken darüber machen, wer was bekommt, sondern auch wer für die Nachlassabwicklung verantwortlich ist und die Entscheidungen treffen darf. Es kann der Streitvermeidung dienen, die Kompetenz der Nachlassabwicklung nur einer Person zuzuweisen. Diesem Aspekt wird im Gegensatz zu den klassischen „Versorgungs- und Verteilungsfragen“ oft zu wenig Beachtung geschenkt. Die Folgen sind leider oft Erbstreitigkeiten oder ein manchmal jahrelanger Stillstand.
Gestaltungsfreiheit oder Verbindlichkeit
Bei der Gestaltung erbrechtlicher Regelungen muss ein Blick in die Vergangenheit und ein Blick in die Zukunft geworfen werden. Im deutschen Erbrecht ist es nämlich möglich, Regelungen zu treffen, die später nicht mehr geändert werden können. Früher getroffene Regelungen können daher dazu führen, dass „Neuregelungen“ nicht oder nur in bestimmten Umfang möglich sind.
Ein anschauliches Beispiel hierfür ist das Berliner Testament.
Bei diesem Testament setzen sich die Eheleute gegegnseitig zu Alleinerben ein, nach dem Überlebenden erben die gemeinsamen Kinder. Stirbt der erste Ehegatte, kann die Erbeinsetzung der Kinder nicht mehr geändert werden.
Fachanwalt Felix Dommermühl rät seinen Mandanten, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob der überlebende Ehegatte das Testament noch ändern können soll, etwa wenn ein Kind sich abwendet oder wenn ein Kind den Überlebenden aufopferungsvoll pflegt.
Vorsorgevollmacht: Ein Zeichen für absolutes Vertrauen
Ein weiterer Beratungsschwertpunkt ist die Beratung bei Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Hier geht es erst einmal darum, zu klären, ob geeignete Personen für eine Bevollmächtigung zur Verfügung stehen, denn mit einer Vollmacht kann potentiell auch ein großer Schaden angerichtet werden.
Steht keine geeignete Person zur Verfügung, kann die Abfassung von Wünschen und Zielvorgaben sinnvoll sein, die eine ggf. später einmal eingesetzte Betreuungsperson zu beachten hat.
Im Rechtsstreit: Risiken einschätzen, endlosen Streit vermeiden
Natürlich steht ein Anwalt auch und gerade im Streitfall seinen Mandanten zur Seite. Die Mandanten von Fachanwalt Felix Dommermühl profitieren von seiner jahrelangen Erfahrung mit Erbstreitigkeiten.
Der Streit ums Erbe wird oft besonders verbissen geführt. Zum einen geht es oft um größere wirtschaftliche Werte, eine wichtige Rolle spielt aber auch der Umstand, dass man seinen „Gegner“ oft schon lange, ggf. seit frühester Kindheit kennt. Manchmal wird ein eigentlich lösbarer Streit durch Vorfälle in der Vergangenheit emotional so aufgeladen, dass eine Lösung in weiter Ferne rückt. Wird rechtzeitig fachlicher Rat eingeholt, ist die Perspektive und Erwartungshaltung klar, sich endlos ziehende Streitigkeiten können so vermieden oder zumindest verkürzt werden.
Die Nachlassabwicklung: Der letzte Wille und dessen Umsetzung
Auf Grund seiner Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und Nachlassabwickler, auch für gemeinnützige Organisationen, hat Fachanwalt Felix Dommermühl Erfahrung, wenn es darum geht, einen Nachlass angemessen und besonnen abzuwickeln.
Ein wichtiger Schlüssel hierzu ist natürlich die Gestaltung und Ermittlung des letzten Willens. Fachanwalt Dommermühl empfiehlt, rechtzeitig möglichst präzise Vorstellungen zu entwickeln und diese rechtssicher in ein Testament/einen Erbvertrag einzubringen.
Mit Hilfe eines Netzwerks aus Spezialisten für unterschiedliche Aspekte einer Nachlassauflösung wird der letzte Wille entsprechend den Vorgaben der testierenden Person umgesetzt.
Gut zu wissen:
Ein Rechtsstreit oder ein ungeordneter Nachlass ist im Ergebnis oft teurer, als eine kluge Gestaltung.
Die anwaltliche Erstberatung, die erste Erkenntnisse zur eigenen Situation bringt, kostet immer 190 € netto und wird teilweise auch im Erbrecht von ein paar Rechtsschutzversicherern übernommen.