Wer im Frühling seinen Garten gut bestellt hat, darf sich im Sommer und Frühherbst freuen. Aber auch während der Saison gibt es viel zu tun. Was ist erlaubt und worauf muss ich achten?
Die Art und Weise der Bepflanzung darf weder Nachbarn beeinträchtigen noch Regelungen der Kommune verletzen. Grundsätzlich kann durch Bebauungspläne sogar geregelt sein, welche Baumarten man anpflanzen darf. Auch der Anbau von Pflanzen, deren Inhaltsstoffe unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, ist ohne Genehmigung nicht gestattet.

Aufgrund des Selbsthilferechts dürfen Äste und Zweige, die aufs Grundstück der Nachbarn herüberwachsen, von diesen abgeschnitten werden, wenn die Eigentümer des Baums zuvor über die Absicht unter Fristsetzung informiert wurden und es keine naturschutzrechtlichen Probleme gibt. Herbizide sind zwar nicht empfehlenswert, aber grundsätzlich erlaubt. Sie dürfen aber nicht in der Nähe von Gewässern verwendet werden, um die entsprechenden Biotope zu schützen.
Wer mit einem motorbetriebenen Gartengerät arbeiten möchte, sollte dies zwischen 7 und 22 Uhr tun, wenn es keine andere Absprache gibt. An Sonn- und Feiertagen gelten Ruhezeiten. Kinderlärm ist grundsätzlich hinzunehmen. Für jede Art von Lärm gibt es aber Grenzen. Dauern Aktivitäten in übermäßiger Lautstärke unzumutbar lange an, können Nachbarn Abwehransprüche geltend machen. djd