
„Bei der Wahl des Schulwegs sollten Eltern unbedingt eine Strecke mit möglichst wenig Gefahrenstellen aussuchen, auch, wenn die Kinder dadurch einen kleinen Umweg nehmen müssen“, rät Roman Suthold, Verkehrsexperte vom ADAC Nordrhein. Nicht immer sei der kürzeste Weg der sicherste. Am besten liefen Eltern den Weg mit ihren Kindern mehrfach und unter realen Bedingungen ab, also werktags am Morgen und am Mittag. „Dabei sollte man sich ausreichend Zeit nehmen und besonders Gefahren an Kreuzungen oder Straßenüberquerungen ausführlich besprechen“, erläutert Suthold. Wichtig sei, dass Eltern ihre Kinder nicht ständig ermahnten, sondern lobten, wenn sie etwas richtig gemacht haben.
Wenn die Erstklässler einen Teil oder den gesamten Weg mit dem Schulbus oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen, sollten auch diese Wege vorher trainiert werden. Nur in Ausnahmefällen sollten Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht werden. „Als passive Teilnehmer auf der Rückbank bekommen sie kein Gespür für den Straßenverkehr und seine Gefahren“, betont Suthold. Außerdem sorgten „Elterntaxis“ vor den Schulen für chaotische Situationen. Dadurch steige die Unfallgefahr.
Wer nicht auf das Auto verzichten könne oder möchte, sollte sich informieren, ob es im Umfeld der Schule sogenannte Elternhaltestellen gibt, sagt eine Sprecherin der Landesverkehrswacht NRW. So könnten die letzten Meter zu Fuß gegangen und gefährliche Verkehrssituationen vor Schulen entschärft werden.
Damit Schulkinder sicher unterwegs sein können, wird vielerorts auch an alle Autofahrer appelliert, Rücksicht auf die Schüler zu nehmen und im Umfeld von Schulen besonders umsichtig zu fahren. Kinder würden den Verkehr anders wahrnehmen als Erwachsene, betonen sowohl ADAC als auch die Verkehrswacht. Sie könnten Entfernungen und Geschwindigkeiten noch nicht ein-schätzen und ließen sich leichter ablenken. Sie handelten oft spontan, erklärt die Sprecherin der Landesverkehrswacht. Bushaltestellen sollten ebenfalls besonders vorsichtig passiert werden. Kinder überqueren nach dem Aussteigen die Straße oder „rennen noch schnell zum Schulbus, wenn sie spät dran sind“.
Stehende Busse mit eingeschalteter Warnblinkanlage dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden. Das gilt auch für den Gegenverkehr. Bei fahrenden Bussen mit eingeschalteter Warnblinkanlage gilt Überholverbot, so der ADAC.