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Familie & Leben

Bundesgesundheitsministerium: Die Situation meistern

Örtliche Pflegeberatungsstellen bieten Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um die Organisation der Pflege und um Leistungsansprüche

Bundesgesundheitsministerium: Die Situation meistern

Das Thema Pflege muss kein Buch mit sieben Siegeln bleiben. Dafür sorgen diverse Beratungsangebote. Foto: djd/Axa/PIKSEL

Ein plötzlicher Pflegefall in der Familie trifft die Angehörigen meist überraschend, häufig macht sich zunächst einmal Ratlosigkeit breit und viele Fragen stehen im Raum. An was muss zuerst gedacht werden? Wer sollte informiert werden? Wo gibt es die notwendigen Formulare? Und auf welche rechtlichen Feinheiten ist zu achten?

Hat man sich mit den ersten Fragen auseinandergesetzt, muss der Pflegealltagorganisiert und finanziert werden: Kann der Pflegebedürftige in seiner gewohnten Umgebung bleiben und häuslich betreut werden oder ist ein geeignetes Pflegeheim nötig? Hier sind Informationen zu einigen wichtigen Punkten.

Gutachten: Einstufung in den Pflegegrad

Finanzielle Hilfe erleichtert die Betreuung von Pflegebedürftigen. Welche Leistungen gewährt werden, ist abhängig vom Pflegegrad. Die Spanne reicht von Pflegegrad 1 - einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit - bis hin zu Pflegegrad 5 - einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse oder -versicherung eingegangen ist, wird eine qualifizierte Begutachtung beauftragt.

Der Gutachter stellt bei einem Hausbesuch die Pflegebedürftigkeit fest und gibt eine Empfehlung zur Einstufung in einen Pflegegrad. Dabei werden körperliche, geistige wie auch psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst. Wird der Antrag abgelehnt oder man ist mit der Einstufung unzufrieden, muss innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden.

Häusliche Pflege: Unterstützung für Angehörige

Fällt die Entscheidung zugunsten einer häuslichen Pflege durch die Angehörigen, kommen auf diese Menschen große körperliche und seelische Herausforderungen zu. Der Alltag der zu pflegenden Person gestaltet sich komplett neu, betreuende Kinder müssen Beruf und oft genug auch ihre Partnerschaft anders organisieren. Schnell kann man sich da überfordert oder am Rande der Leistungsfähigkeit fühlen.

Für diesen Fall gibt es viele Hilfsangebote von außen. Zusätzlich sollte man auch seinen gesetzlichen Anspruch nutzen und sich bei einer örtlichen Pflegeberatungsstelle informieren. Diese Stellen bieten Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um die Organisation der Pflege und um Leistungsansprüche. Getragen werden die Stellen in der Regel von der jeweiligen Kommune oder von Pflegediensten. djd

Weitere Informationen für  pflegende Angehörige und weitere Interessierte gibt es auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums unter www.bundesgesund-heitsministerium.de/pflegezu-hause.