Seit dem Jahr 2011 wird Baden-Württemberg von den Grünen (in wechselnden Koalitionen) regiert, viele junge Menschen kennen ein Leben ohne Ministerpräsident Winfried Kretschmann gar nicht. Bei der Landtagswahl am Sonntag, 8. März, tritt der Langzeit-Regierungschef nicht mehr an, und es könnte sich einiges verändern. Es gibt aber auch im Modus fundamental Neues. Ein Überblick.
Neues Wahlrecht
Erstmals dürfen in Baden-Württemberg 16- und 17-Jährige bei einer Landtagswahl mitstimmen. Zigtausende neue Wählerinnen und Wähler betreten damit die Bühne. Insgesamt gut 7,7 Millionen Wahlberechtigte dürfen ihre Stimme abgeben - so viele wie nie zuvor, so das Statistische Landesamt. Das Amt rechnet bei diesem Urnengang mit rund 650 000 Erstwahlberechtigten im Alter zwischen 16 und 22 Jahren - das entspricht 8,4 Prozent aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben.
Hinzu kommt ein reformiertes Wahlrecht, mit neuen Spielregeln für die Mandatsverteilung. Die Wählerinnen und Wähler haben nun zwei Stimmen, ähnlich wie bei der Bundestagswahl. Mit der Erststimme wird ein Wahlkreiskandidat oder eine Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Parteien stellen dafür eine Landesliste auf, über die Kandidatinnen und Kandidaten in den Landtag einziehen können.
Fünfjährige Legislatur
Die Wählerinnen und Wähler bestimmen mit ihren zwei Kreuzen die Zusammensetzung des Landtags in der 18. Wahlperiode. Diese dauert fünf Jahre und geht regulär von 2026 bis 2031. Im derzeitigen Landtag sind die Grünen deutlich stärkste Kraft, sie stellen 57 von 154 Abgeordneten. Die CDU-Fraktion besteht aus 43 Parlamentariern. SPD und FDP haben je 18 Abgeordnete, die AfD 17. Ein Parlamentarier ist laut Landtag fraktionslos.
Neuer Regierungschef
Wer der nächste Ministerpräsident von Baden-Württemberg wird, bestimmen die Wählerinnen und Wähler bei der Landtagswahl nur indirekt. Denn: Der Regierungschef wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern vom Landtag. Winfried Kretschmann tritt am Sonntag nicht mehr an - nach 15 Jahren als Ministerpräsident. Das allein macht die Wahl historisch. Kretschmann verabschiedet sich mit 77 Jahren in den Ruhestand. Die beiden Anwärter auf seine Nachfolge, Cem Özdemir (Grüne) und Manuel Hagel (CDU), wollen sein Erbe antreten. Wer der nächste Chef in der Villa Reitzenstein wird, hängt davon ab, wer im Landtag die meisten Stimmen auf sich vereint und welche Koalition nach der Wahl gebildet wird. Die Spitzenkandidaten der anderen Parteien lauten: Markus Frohnmaier (AfD), Andreas Stoch (SPD), Hans-Ulrich Rülke (FDP) und Kim Sophie Bohnen (Linke).
Aufgaben
Die Abgeordneten im Parlament in Stuttgart vertreten die gut elf Millionen Baden-Württemberger und beschließen Gesetze. Zuständig ist das Land zum Beispiel für die Bereiche Bildung, Innere Sicherheit und Justiz. Außerdem haben die Abgeordneten das letzte Wort bei der Aufstellung des Haushalts, entscheiden also am Ende darüber, wofür das Land genau das Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger ausgibt. Sie kontrollieren zudem die Regierung und wählen den Ministerpräsidenten.
Themen
Das wichtigste Thema für die Menschen ist Umfragen zufolge weiterhin die Zuwanderung - allerdings geht die Bedeutung des Themas langsam zurück. Wichtig sind den Wahlberechtigten auch Fragen zu Bildung, Schule und Ausbildung sowie das Thema Wirtschaft, das nicht zuletzt angesichts zahlreicher Krisenmeldungen aus der für das Land so wichtigen Autoindustrie drängender wird.
dpa