Wer seine Kunstschätze und Designklassiker bewerten, verkaufen oder versteigern lassen oder käuflich erwerben möchte, ist beim erfahrenen Stuttgarter Auktionshaus Yves Siebers an der richtigen Adresse. In einer Zeit, in der sich die gesetzlichen Regularien jährlich erweitern, ist es wichtig, genau zu wissen, was das im Einzelnen bedeuten kann. Dazu stehen wir als Auktionshaus an Ihrer Seite und bewahren Sie vor Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben, wie beispielsweise die Einhaltung des Artenschutzgesetzes.
Seit über 200 Jahren werden außereuropäische Holzarten traditionell für den Möbelbau aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften verwendet. Im Zuge des wachsenden ökologischen Bewusstseins unserer Gesellschaft und des Bedürfnisses nach nachhaltigem Handeln verändern sich grundlegend die Möglichkeiten des legalen Handels mit Holzarten, die erst in den letzten Jahren unter Artenschutz gestellt wurden. Möbel, die unter Verwendung heute geschützter Holzarten einst hergestellt wurden, können nur noch unter bestimmten gesetzlich regulierten Voraussetzungen veräußert werden - so auch der abgebildete Designklassiker.
Der 1956 von dem US-amerikanischen Designerehepaar Ray & Charles Eames entworfene Lounge Chair wurde 36 Jahre lang, bis 1992, vorwiegend aus Rio-Palisander (lat. Dalbergia nigra, auch Rosewood) gefertigt - zunächst in den USA von der Firma Herman Miller und später von der Vitra AG in Weil am Rhein unter dem Label „Herman Miller Collection“. In dieser Ausführung ist der Designklassiker heute nur noch mit einer CITES-Genehmigung des jeweils zuständigen Regierungspräsidiums handelbar. Rio-Palisander gilt mittlerweile als streng geschützte Holzart und erfordert eine Verkaufsgenehmigung.
Für den Erhalt einer CITES-Genehmigung gelten bestimmte Voraussetzungen, wie der Nachweis über den Zeitraum der Herstellung. Ist der Kaufbeleg noch in den privaten Unterlagen vorhanden, ist das natürlich einfach. Sollte dieser - wie so häufig - nicht mehr existieren, muss ein unabhängiger, von der IHK zugelassener Sachverständiger eine zeitliche Zuordnung vornehmen und schriftlich dokumentieren. Mit diesem Nachweis wird in der Regel eine Verkaufsgenehmigung erteilt, und das Möbelstück ist für den Zweitmarkt wieder zugänglich. Wird diese Voraussetzung vom Veräußerer missachtet, drohen Strafen von bis zu 7000 Euro, zudem kann es zur Beschlagnahmung und im schlimmsten Fall zur behördlich angeordneten Vernichtung kommen.
In der Mitte des 20. Jahrhunderts nutzten viele renommierte Hersteller Holzarten, die heute unter Artenschutz stehen. Aufgrund eines Generationswechsels gelangen diese Einrichtungsgegenstände heute vermehrt auf den Zweitmarkt und bedürfen einer genauen Verifizierung. Das Auktionshaus Yves Siebers ist hierfür qualifizierter Ansprechpartner - von der Verifizierung und Einschätzung bis hin zu Behördengängen.
Dies betrifft übrigens nicht nur bestimmte Holzarten. In vielen Bereichen tangiert und beeinträchtigt das Gesetz den Handel mit artengeschützten Tieren und deren Produkten, wie Elfenbein, Tierhäuten, Vogelfedern oder Tierpräparaten.
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