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Mit einem Doppelhaus in Fertigbauweise einfacher ins Eigenheim - Vorteile klug nutzen

Mit einem Doppelhaus in Fertigbauweise einfacher ins Eigenheim - Vorteile klug nutzen

Bild 1: Doppelhäuser ermöglichen die effiziente Nutzung von Grundstück und Bauressourcen - und schaffen modernen Wohnraum mit echtem Preisvorteil. Foto: BDF/Meisterstück-Haus

Der Traum vom eigenen Haus muss kein Einzelprojekt bleiben: Fertighaus-Doppelhäusern eröffnen neue Chancen für preisbewusstes, nachhaltiges und flexibles Wohnen. Angesichts steigender Grundstückspreise und knapper Bauflächen rücken Doppelhäuser in den Fokus.

Etwa ein Viertel der Gesamtbaukosten entfallen oftmals auf das Grundstück. Grund genug, die Baufläche optimal zu nutzen. Doppelhäuser vereinen mehrere Vorteile: effizienter Flächeneinsatz, niedrigere Baukosten und die Vorzüge einer Wohngemeinschaft. „Ein Doppelhaus ist ideal für alle, die gemeinsam wohnen, Kosten teilen und dennoch Privatsphäre wahren wollen“, erklärt Achim Hannott, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Fertigbau (BDF).

Kostenteilung von Anfang an

Ein Doppelhaus ermöglicht Baufamilien, von Beginn an erhebliche Kosten zu sparen -besonders, wenn die Haushälften gemeinsam geplant und gebaut werden. Schon bei der Planung lassen sich Ausgaben wie Erschließung, Statik und Genehmigungen auf beide Parteien verteilen. Auch beim Bau selbst führen gemeinsam genutztes Grundstück, Keller oder Bodenplatte, Außenwände und Dach zu deutlichen Einsparungen gegenüber Einzelhäusern.

Zudem profitieren beide Haushälften langfristig von geringeren Energieverlusten durch die zentrale Trennwand, was die Betriebskosten spürbar senkt. „Das Doppelhaus bietet ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und entlastet die Haushaltskasse von Anfang an. So wird bezahlbarer Wohnraum auch in gefragten Regionen möglich,“ betont Hannott.

Individuell und flexibel planbar

Trotz gemeinsamer Hauswand bleibt der Wohnraum individuell gestaltbar. Die Häuser lassen sich in Größe, Grundriss und Gestaltung frei planen. Je Bebauungsplan sind sonach gar unterschiedlich Dachformen möglich. „Fertighaushersteller bieten flexible Modelle, bei denen beide Parteien ihre Wünsche umsetzen können, betont der Geschäftsführer.

Privatsphäre und Gemeinschaft im Einklang

Das Doppelhaus vereint das Beste aus zwei Welten: Jede Partei genießt ihr eigenes Reich mit separatem Eingang, eigenem Garten und individueller Raumaufteilung, gleichzeitig besteht Nähe zu den Nachbarn. Besonders für Familien, die gemeinsam ein Grundstück nutzen möchten, oder für mehrere Generationen ist das Doppelhaus eine attraktive Lösung.

Ein Doppelhaus in Fertigbauweise ist ein einfacher Weg ins Wohneigentum.„Die Vorteile wie geringe Grundstücks- und Baunebenkosten, weniger Energieverbrauch, individuelle Gestaltung bei gemeinsamer Planung und gemeinschaftliches Leben mit Privatsphäre sprechen sich,“ so Achim Hannott.


WEG-Rücklagen und Steuern

Monat für Monat leisten viele Eigentümer einer WEG Hausgeldzahlungen. Oft darin enthalten: die Erhaltungsrücklage. Die kann sich steuerlich auswirken. Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen in der Regel monatliche Zahlungen in die Erhaltungsrücklage leisten. Fallen größere Erhaltungsaufwendungen wie eine Dachsanierung, die Renovierung des Treppenhauses oder der Austausch der Heizungsanlage an, werden diese aus der Rücklage beglichen.

„Vermieten die Wohnungseigentümer die Wohnung, können sie solche Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen“, sagt Jana Bauer, Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Was der Bundesfinanzhof (Az.: IX R 19/24) jüngst aber klargestellt hat: Die Zahlungen in die Erhaltungsrücklage sind nicht bereits im Jahr der Einzahlung steuerlich absetzbar, sondern erst dann, wenn das Geld aus der Rücklage tatsächlich für konkrete Maßnahmen eingesetzt wird.

Eigentümer können das der jährlichen Gesamtabrechnung entnehmen. Dort sollten Zahlungen aus der Erhaltungsrücklage in einem separaten Abrechnungsteil am Ende aufgeführt werden. Von der Erhaltungsrücklage grundsätzlich abzugrenzen ist die Sonderumlage. Sie unterscheidet sich in ihrem Verwendungszweck. Während die Gelder aus der Erhaltungsrücklage strikt zweckgebunden sind und nur für Instandsetzung, Instandhaltung, Reparaturen und Modernisierungen verwendet werden dürfen, kann eine Sonderumlage laut BVL auch für Maßnahmen verwendet werden, die aus steuerlicher Sicht Herstellungskosten darstellen - zum Beispiel den nachträglichen Einbau eines Fahrstuhls.

Unternehmen aus der Region

Auch Herstellungskosten, die aus der Sonderumlage gezahlt werden, können Eigentümerinnen und Eigentümer einer vermieteten Wohnung grundsätzlich steuerlich geltend machen. Hierüber muss es in der Regel ebenfalls eine gesonderte Abrechnung geben, aus der die Details hervorgehen. Und auch hier sind die Kosten erst dann in der Steuererklärung anzugeben, wenn tatsächlich Gelder aus der Sonderumlage zur Zahlung von Herstellungskosten genutzt werden und nicht bereits bei Beschluss der Sonderumlage oder wenn man Geld dafür überwiesen hat.

Einziger Unterschied: Die Zahlungen aus der Sonderumlage können nicht direkt und in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden, wie es bei Zahlungen aus der Erhaltungsrücklage der Fall ist. Sie müssen dem BVL zufolge vielmehr über Jahre hinweg abgeschrieben werden.