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Unwetterschäden - was ist zu tun?

Wird die eigene Immobilie von Naturgewalten demoliert, sitzt der Schrecken oft tief. Gut zu wissen, was dann zu tun ist.

Unwetterschäden - was ist zu tun?

Der Regen will einfach nicht aufhören: Haben Fenster oder Türen bei einem Unwetter Schaden genommen, sollten die offenen Stellen schnell abgedichtet werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Foto: Silas Stein/dpa/dpa-tmn

Sturm und Starkregen richten immer häufiger immer schwerere Verwüstungen an. Für Eigenheimbesitzer kann das teuer werden, falls sie nicht ausreichend versichert sind - im Idealfall fangen aber die Policen einen Großteil des finanziellen Schadens auf. Gut zu wissen: Gerade für Überschwemmungen und Hochwasser braucht es in der Regel einen Zusatzbaustein für Elementarschäden bei Wohngebäude- und Hausratversicherung. Aber wie gehen Versicherte im Ernstfall vor, um am Ende nicht selbst auf einem Schaden sitzenzubleiben? 

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Schritt 1: An die eigene Sicherheit denken
Bei starken Gebäudeschäden, besteht das Risiko, dass das Haus einstürzt. Drinzubleiben ist dann eine schlechte Idee. In nassen Kellern und Räumen bestehe außerdem Stromschlaggefahr. Deshalb sollten weder die Räume betreten noch Elektrogeräte eingeschaltet werden. 

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Schritt 2: Den Versicherer in Kenntnis setzen
Nach der allerersten Aufregung ist zügiges Handeln gefordert. Zwei Dinge haben Priorität: Unverzüglich die Wohngebäude- und Hausratversicherung informieren (Kontaktdaten im Internet oder im Versicherungsvertrag) sowie die Schadenminimierung. Fürs Erste reichen erfahrungsgemäß Anruf oder Mail und eine grobe Schilderung des Geschehnes ohne ins letzte Detail gehen zu müssen. Nach der Meldung erhält man in der Regel eine Schadennummer sowie Anweisungen, was bezüglich der Schäden zu tun und zu lassen ist. 

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Ein Tipp für Wohnungseigentümer: Schäden am Gemeinschaftseigentum wie Dach, Fassade, Fenster oder Türen umgehend der Hausverwaltung melden. Sie kontaktiert die Wohngebäudeversicherung und ist für Notmaßnahmen zuständig.

Schritt 3: Folgeschäden vermeiden
Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten (BdV) stellt die Schadensbegrenzung obenan und erläutert: „Es ist die erste Pflicht, den Schaden möglichst abzuwenden oder ihn so klein wie möglich zu halten“, allerdings ohne sich selbst zu gefährden. Das erwarten Versicherungen.
Konkret kann das bedeuten, vom Sturm zerstörte Türen- und Fensterscheiben und Dächer etwa mit Planen notdürftig abzudichten, damit es möglichst nicht hineinregnet und keine Unbefugten ins Haus kommen. Steht Wasser im Gebäude, kann man versuchen, Möbel und Hausrat ins Trockene zu bringen und das Wasser mit Eimern und Pumpen raus zu schaffen.

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Schritt 4: Beweisaufnahmen machen
Versicherungen wollen Zerstörungen an Gebäude und Hausrat prüfen, um sich vom Umfang ihrer Leistungspflicht zu überzeugen. Das heißt für Hausbesitzer: dokumentieren. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rät zu Fotos; Videos können aber ebenfalls hilfreich sein. Kaputte Gegenstände sollten zunächst möglichst aufbewahrt werden. 

Schritt 5: Aufräumen – mit Erlaubnis der Versicherung
Sie würden den ganzen Schlamassel am liebsten gleich beseitigen? Verständlich, aber höchstwahrscheinlich ein Fehler. Denn das sogenannte Schadensbild darf nach Auskunft des BdV erst mit Einverständnis des Versicherers verändert werden. Das hängt mit dessen Anspruch zusammen, Ursache und Umfang zu begutachten. Bevor Sie also mit Aufräumarbeiten loslegen, holen Sie sich die Zustimmung ein. Manchmal ist wegen drohender Folgeschäden unmöglich, das Schadensbild so zu lassen wie es ist. Umso wichtiger sind Bilddokumentation und Aufbewahrung des ramponierten Inventars. 

Schritt 6: Reparaturen auf eigene Faust vermeiden
Um das Haus wieder bewohnbar zu machen, will man das vom Sturm zerstörte Dach, nasse Keller und überschwemmte Wohnräume schnell instand setzen (lassen)? Auch hier gilt: Erst nach Rücksprache mit der Versicherungsgesellschaft loslegen. Handwerkerarbeiten sollten keineswegs eigenmächtig beauftragt werden.
Senden Eigentümer nach getaner Arbeit lediglich die Rechnungen an den Versicherer, liefern sie einen Anlass zur Leistungskürzung. 

Schritt 7: Eine Liste mit beschädigten Gegenständen erstellen
Nach der ersten Meldung erwartet die Versicherung eine Liste mit den beschädigten Sachen. Versicherer wollen meistens Angaben zu Kaufdatum und -preis oder Wert von Möbeln, Geräten und Wertsachen wie Schmuck wissen. Das kann mit Quittungen und Fotos belegt werden. Da das Zusammenstellen ein paar Tage dauert, sollten Sie die Sache zügig angehen. Möglicherweise gestohlene Sachen meldet man der Polizei.

Schritt 8: Geld zurückholen
Es gibt keine gesetzlichen Fristen, binnen derer ein Versicherer zahlen muss. Er muss Zeit haben, Schaden, Ansprüche, Belege und Rechnungen zu prüfen. Versicherungsnehmern steht jedoch nach einem Monat eine Abschlagszahlung zu. Das setzt voraus, dass man seinen Pflichten bei Meldung, Schadenminderung und Unterstützung der Versicherung erfüllt hat, etwa in dem man Belege beigebracht und sich an Auflagen gehalten hat - und es keinen Streit um die Leistungspflicht gibt.
Übrigens: Hat man selbst bei der Schadenbeseitigung mit angepackt, kann man dem BdV zufolge eventuell Geld für Eigenleistung bekommen.


Von tmn/dpa