Bodengleiche Duschen, Waschtische mit Haltegriffen, rutschfeste Fliesen: Für einen Badumbau, der Barrieren abbauen soll, gibt es viele Gründe – und unter Umständen auch Förderungen. Doch wer zur Miete lebt, kann nicht einfach mit den Maßnahmen loslegen.
Mieterinnen und Mieter müssen eine Vereinbarung mit dem Vermieter treffen, sagt Anja Franz vom Mieterverein München. „Ohne seine Genehmigung dürfen keine Eingriffe in die Bausubstanz der Häuser vorgenommen werden.“
Es gibt auch eine gute Nachricht: In der Regel muss der Vermieter, so Franz, Maßnahmen zum altersgerechten und barrierefreien Umbau des Bades zustimmen, wenn nicht wirklich gute Gründe dagegen sprechen. „Allerdings kann er verlangen, dass die Umbauten beim Auszug aus der Wohnung wieder rückgebaut werden.“ dpa/tmn