Wer einen Schaden hat oder bei anderen einen verursacht, ist froh, wenn er mit einer Versicherung gegen die finanziellen Folgen abgesichert ist. Dabei sind eine Haftpflicht- und eine Hausratversicherung sinnvoll. Damit die Versicherung den Schaden im Ernstfall reguliert, gibt es bei der Schadensmeldung jedoch einiges zu beachten. Wie Versicherte Schäden richtig melden und ob die Versicherung den Zeitwert oder den Neupreis erstattet, erläutert Schadenexpertin Karin Brandl.
- Haftpflichtversicherung:
Wer beim Abendessen mit Freunden ein Glas Rotwein umschüttet und dadurch den wertvollen Designerteppich ruiniert, muss unter Umständen für die Reinigungskosten oder einen Ersatz aufkommen. Hat der Unglücksrabe eine Haftpflichtversicherung, ist er aus dem Schneider. „Sie kommt für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten auf“, erklärt Karin Brandl. „Außerdem wehrt sie auch unbegründete Ansprüche anderer ab – notfalls auf dem Rechtsweg.“
- Hausratversicherung:
Beim Braten mit heißem Öl reicht manchmal ein kurzer Augenblick, um in der Küche ein Feuer zu entfachen. „Mit einer Hausratversicherung ist das eigene Hab und Gut gegen Schäden durch Brand, Hagel, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl abgesichert“, so die Expertin. Über zusätzliche Bausteine lässt sich bei vielen Anbietern der Schutz beispielsweise mit einer extra Glas- oder Fahrradversicherung erweitern. „Auch der Einschluss von ‚weiteren Naturgefahren‘ ist sehr empfehlenswert, denn nur dann kommt die Versicherung für Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen auf“, rät Brandl.
- Schadensmeldung:
Im Schadensfall gilt es, die Versicherung so schnell wie möglich zu informieren. „Manche Anbieter legen in den Versicherungsbedingungen sogar konkrete Fristen fest“, erklärt Brandl. Sie empfiehlt, der Versicherung innerhalb einer Woche Bescheid zu geben. „Damit die Versicherung leistet, ist es wichtig, die Schadensmeldung möglichst detailliert und vollständig auszufüllen“, so die Expertin. Auf keinen Fall fehlen darf eine ausführliche Schilderung des Falls sowie des Schadens – am besten mit Fotos. Bei Haftpflichtschäden sind zudem die persönlichen Daten des Geschädigten sowie mögliche Zeugenaussagen anzugeben. Wichtig: Versicherte sollten die Schadensmeldung sowie Rückfragen immer wahrheitsgemäß beantworten. Denn Versicherungsbetrug kann eine hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
- Neuwert:
Hat die Versicherung den Schaden überprüft und reguliert ihn, zahlt sie entweder den Zeit- oder den Neuwert. „Beim Neuwert handelt es sich um den Betrag, den ein Gegenstand mit den gleichen Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften zum jetzigen Zeitpunkt kostet“, so die Schadenexpertin. Das kann mehr oder weniger sein, als die Anschaffung gekostet hat. Die Hausratversicherung zahlt den auch als Wiederbeschaffungswert bezeichneten Betrag, sollte eine Reparatur nicht möglich oder sehr teuer sein.
- Zeitwert:
Beim Zeitwert handelt es sich um den Betrag, den der beschädigte Gegenstand zum jetzigen Zeitpunkt noch wert ist. Er setzt sich aus dem Neuwert minus Alter und Abnutzung zusammen und wird von den meisten Haftpflichtversicherungen im Schadensfall erstattet. „Denn laut Haftungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches sollen Geschädigte nach einem Schaden nicht schlechter gestellt sein als davor“, so Brandl. Das bedeutet: Lässt sich der beschädigte Gegenstand nicht reparieren, erhalten Betroffene den Wert ersetzt, den er vor dem Schaden tatsächlich noch hatte. „Vor allem bei elektronischen Gegenständen ist der Wertverlust sehr hoch“, erklärt die Schadenexpertin. pm