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KFZ

Ein Baustein für den Akku

So lassen sich Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge passgenau versichern

Ein Baustein für den Akku

Wenn man sich ein E-Auto oder einen Plug-in-Hybrid zulegt, gibt es in Sachen Versicherung einiges zu beachten. Foto: z/Getty Images/SolStock

Aufgrund der Corona-Pandemie schwächelte auch der Automarkt in Deutschland im vergangenen Jahr. Mit einer Ausnahme: Die Zahl der neu zugelassenen Elektroautos hat sich nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes 2020 auf 194.000 verdreifacht.Addiert man andere alternative Antriebe wie Plug-in-Hybride, Gas- oder Wasserstoff hinzu, rollten knapp 395.000 dieser Autos auf die Straßen, rund 30 Prozent mehr als im Vorjahr.

Experten rechnen angesichts der Kaufanreize sowie aufgrund neuer Modelle mit einer Fortsetzung des E-Auto- Booms. Was müssen Fahrzeughalter in Sachen Versicherung beachten, wenn sie sich ein E-Auto oder einen Plug-in-Hybrid zulegen wollen?

Elektroautos unterliegen wie Benziner und Diesel der Versicherungspflicht. Zwingend notwendig ist eine Kfz- Haftpflichtversicherung. Teil- und Vollkaskoversicherung sind optional. Aufgrund der höheren Anschaffungskosten sei eine Vollkaskoversicherung für neue Elektroautos grundsätzlich empfehlenswert, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Die Besonderheit und das Herzstück eines jeden E-Fahrzeugs ist der Akku. Geht dieser kaputt, wird es teuer. Der Elektro-Plus-Baustein zur Autoversicherung der Nürnberger Versicherung etwa bietet spezielle Leistungen und höhere Versicherungssummen für den Akku.

E-AUTOS MÜSSEN VERSICHERT WERDEN

Versichert ohne Obergrenze sind Beschädigung und Zerstörung des Akkus durch Falschbedienung, beispielsweise durch Überladen. Ebenfalls versichert ist Zubehör wie Ladekabel, Ladekarten, mobile Ladegeräte und eigene Wallboxen. Tierbissfolgeschäden und Überspannungsschäden aufgrund von Kurzschluss sind ebenfalls ohne Obergrenzen gedeckt.

Sollten Versicherungsnehmer den Kfz-Schutzbrief besitzen, übernimmt der Versicherer bei Totalschaden oder Zerstörung des Fahrzeugs bis zu 10.000 Euro der Entsorgungskosten des Akkus.

Wird ein Abschleppen bei Entladung des Akkus notwendig, sind 1.500 Euro dieser Kosten und bis zu 500 Euro Pannenhilfe abgedeckt. Wenn möglich, wird ein E-Auto oder Hybridfahrzeug als Ersatzwagen zur Verfügung gestellt. djd